Berliner Patent-Blog
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Im Jahr 2016 hat die EU eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen erlassen, die nunmehr mit dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (Kurzform: Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) umgesetzt wurde. Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 26.04.2019 sind die Vorschriften der §§ 17 und 18 des „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) entfallen, in denen bislang der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen geregelt war.
Das „unmögliche“ Softwarepatent
Neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar. Dies sind drei Kriterien, denen in Deutschland und Europa eine Erfindung genügen muss, um einen Patentschutz zu erlangen. Diese Bedingungen erfüllt eine Software sicherlich. Der Knackpunkt für eine erfolgreiche Patentanmeldung liegt oft in der mangelnden Technizität einer Software. Patente werden nach deutschem und europäischem Patentrecht „auf allen Gebieten der Technik“ erteilt, nicht jedoch für rein gedankliche Verfahren, z.B. mathematische Berechnungsformeln. Und was ist eine Software anderes als angewandte Mathematik?
Wer hat‘s erfunden?
3 Milliarden Euro will die Bundesregierung bis 2025 investieren, um Deutschland und Europa in „einen weltweit führenden Standort für KI“ zu verwandeln. So ein Ergebnis einer Klausurtagung des Kabinetts im November 2018. LINK:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/die-digitalstrategie-de...
Die Bedeutung der KI ist also – na endlich !, ist man versucht ausrufen - auch in der politischen Landschaft Deutschlands angekommen.